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Jun 25 2007

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wer seine Arbeitskraft verliert und keinen Beruf mehr ausüben kann, dessen Existenz ist ohne eine vernünftige Absicherung bedroht. Genau hier greift der Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sichert die Risiken einer Berufsunfähigkeit ab und springt ein, wenn ein Mensch körperlich oder psychisch nicht mehr arbeitsfähig ist. Dieser Schutz ist besonders wichtig, da die im Falle einer Berufsunfähigkeit vom Staat gezahlten Zuschüsse und Renten bei weitem nicht ausreichen, den bisherigen Lebensstandard zu sichern. Darüber hinaus gibt es die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ja erst, wenn der Betroffene absolut berufsunfähig ist. Bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung einspringen, um die entstehende finanzielle Lücke zu schließen. Interessant ist, dass fast jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens vorzeitig zumindest teilweise berufsunfähig wird. Das Risiko ist also um einiges höher, als die meisten Verbraucher denken. Dabei sind es nicht mehr körperliche Gebrechen, die als Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit ausgemacht werden können. So sind seit einigen Jahren besonders psychische Erkrankungen auf dem Vormarsch und stellten schon 2005 den häufigsten Grund für die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente dar. Auch das so genannte Burnout-Syndrom infolge psychischer Überlastung wird seit einem Urteil des Landgerichts München als Ursache einer Berufsunfähigkeit anerkannt (siehe: Burnout-Syndrom und die Berufsunfähigkeitsversicherung). Wenn man sich die ständig steigenden Zahlen von Patienten anschaut, die wegen dieses Syndroms in therapeutischer Behandlung sind, dann kann man erahnen, welche Welle von Fällen noch auf die Versicherer zurollen wird. Da die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung umso günstiger sind, je jünger und gesünder die zu versichernde Person ist, sollten vor allem Berufsanfänger ihre Arbeitskraft so früh wie möglich absichern, dazumal gerade sie noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente haben, wie auch der folgende Blog-Beitrag zutreffend erkennt: Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 67. Lebensjahr. Je länger man sich die Zahlen der Berufsunfähigen und die dadurch entstehenden finanziellen Lücken betrachtet, desto unklarer erscheint es, wieso nur eine Minderheit aller Berufstätigen ihr wichtigstes Gut – ihre Arbeitskraft – absichern.

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