Jul 16 2007
Neue Pflichten für Versicherungsvermittler
Wie bereits in anderen Blogs berichtet wurde, gelten seit dem 22. Mai 2007 neue Beratungs- und Dokumentationspflichten für Versicherungsmakler. Damit ist der Verkauf von Versicherungen hierzulande erstmals gesetzlich geregelt worden. Die neuen Pflichten für Versicherungsvermittler sind dabei vielfältiger Art und dienen vor allem der besseren Beratung der Kunden. Auch der Versicherungsvergleich soll so wesentlich umfassender und damit objektiver gestaltet werden. So müssen Vermittler ihre Kunden jetzt vor der Erstberatung informieren, ob sie nur für einen Versicherer, einige wenige Versicherungen oder aber als unabhängige Makler arbeiten. Der Kunde muss Unterlagen zu allen vorgeschlagenen Angeboten ausgehändigt bekommen, was einer Dokumentationspflicht zum Schutz vor schlechter oder ungenügender Beratung gleichkommt. Ebenso muss von jeder Beratung ein Protokoll angefertigt werden, welches sämtliche angesprochenen Punkte ausführlich beschreibt um im Abschluss des Gespräches vom Vermittler und dem Kunden unterschrieben wird. Zwar können Kunden auf diese Beratung schriftlich verzichten, jedoch ist das nicht ratsam, da das Beratungsprotokoll bei Streitfällen ein wichtiges Beweismittel sein kann. Ganz besonders wichtig wird dieser Punkt bei der privaten Altersvorsorge werden. Für die private Altersvorsorge dürfen nämlich nur bestimmte Produkte eingesetzt werden, denen allen der Kapitalerhalt der eingezahlten Beiträge gemein ist und die ein bestimmtes Risikoprofil aufweisen. Darüber hinaus dürfen nur noch Vermittler am Markt agieren, die sich im Register der Industrie- und Handelskammern haben eintragen lassen. Als Nachweis der Befähigung müssen sie dabei eine bestimmte Qualifikation, einen guten Leumund und den Nachweis einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung erbringen. Auch von dieser Regelung gibt es allerdings Ausnahmen. Ein Vermittler, der ausschließlich für eine Versicherung arbeitet, kann sich seine Fachkunde von dieser testieren lassen. So kurz diese Regelungen auch erst in Kraft sind, scheinbar nutzen erste Vertriebsorganisationen die Verunsicherung und Unwissenheit der Verbraucher und Kunden schon wieder, um die neuen gesetzlichen Richtlinien teilweise rechtswidrig zu ihren Gunsten auszulegen, wie im Blog-Beitrag „MLP und die neue Vermittlerverordnung“ wunderbar nachzulesen ist. Welche Stilblüten die neue Verordnung bei den zahllosen Strukturvertrieben in Deutschland noch treiben wird, werden wir wohl in naher Zukunft an immer neuen kreativen Einfällen der Branche erfahren dürfen.
Leave a Reply
You must be logged in to post a comment.
Not A Member? Register for Free!






