Jul 26 2007
Gleichmacherei bei der PKV
Kaum ist die Gesundheitsreform in Kraft getreten und haben die gesetzlichen Krankenkassen mit ihren Wahltarifen für reichlich Zündstoff gesorgt (erste Klagen seitens der Versicherungen gegen die gesetzlichen Kassen laufen bereits, siehe auch „Klage gegen Wahltarife“), kommt Anfang 2008 die nächste Änderung auf die Versicherten zu. Diesmal betrifft es aber nur die männlichen Versicherten der privaten Krankenversicherung (PKV). Ab dem 1. Januar 2008 zahlen diese nämlich höhere Beiträge. Der Grund dafür ist im so genannten „Allgemeinen Gesetz zur Gleichbehandlung“ zu suchen, welches vorschreibt, dass sowohl männliche als auch weibliche Versicherte, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, die Kosten für Schwangerschaft und Entbindung gleichermaßen tragen müssen. Wurden diese Kosten seitens der privaten Krankenversicherungen bislang allein den Frauen aufgebürdet, so teilen sich ab 2008 Männer und Frauen diese Kosten. Wie hoch die Prämienerhöhung für Männer dann ausfällt, kann nicht einheitlich gesagt werden, da jedes Unternehmen anders kalkuliert. Objektiv gesehen stellt diese neuerliche Anpassung einen weiteren Eingriff in das so genannte Äquivalenzprinzip vor, welches besagt, dass die Prämie für eine Versicherung nach dem Risiko des Versicherungsnehmers berechnet werden sollte. Angesichts der Regulierungswut deutscher Politiker wundert das aber niemanden mehr und es ist sicher nur eine Frage der Zeit, bis sich der nächste unfähige Politiker profilieren will und weitere Vorschriften erlassen werden, die solche Prinzipien endgültig ad absurdum führen.
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